Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Platin Retail GmbH
V1.1 / Stand: 01.03.2021 (Business-to-Business)
§ 1 Geltung dieser AGB
(1) Für die Lieferung von Waren der Firma Platin Retail GmbH (PETER KAISER) an den Groß-, Zwischen- oder Einzelhandel – nicht an Endverbraucher – gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
(2) Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit bei PETER KAISER angefordert werden.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich; Gegenbestätigungen oder AGB des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme des Käufers unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen AGB erfolgt oder, wenn PETER KAISER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
(4) Diese AGB beinhalten unter anderem die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Konditionenkartells der deutschen Schuhindustrie – gültig ab 04.02.2002.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Bestellung des Käufers stellt die Abgabe eines Angebots zum Kauf der bestellten Ware dar.
(2) Erst mit Annahme der Bestellung des Käufers durch PETER KAISER kommt der Vertrag zustande. Die Annahme kann auch konkludent durch Auslieferung der Ware erklärt werden. Im letzteren Fall verzichtet der Käufer auf den Zugang einer ausdrücklichen Annahmeerklärung.
(3) Bei Erstaufträgen gilt das Angebot als angenommen, falls es nicht durch PETER KAISER innerhalb von 20 Tagen ausdrücklich abgelehnt ist; bei Nachaufträgen gilt eine Frist von 10 Tagen.
(4) Wünscht der Käufer eine nachträgliche Änderung seines Auftrages, stellt das ein neues Angebot an PETER KAISER dar, für welches erneut die Fristen nach Absatz (3) gelten. Erfolgt der Änderungswunsch nach Annahmeerklärung durch PETER KAISER, stellt der Änderungswunsch ein Angebot zur Schließung eines Aufhebungsvertrages und gleichzeitig ein neues Angebot zum Vertragsschluss dar. Sind in letzterem Falle bei PETER KAISER Kosten für die Änderung der Bestellung entstanden wird
PETER KAISER dem Käufer diese Kosten nachweisen und in Rechnung stellen. Als Änderung in diesem Sinne gilt auch eine Änderung der Rechnungs- / Lieferadresse oder der sonstigen Angaben des Käufers.
(5) Der Käufer ist für die Bereitstellung der vollständigen und korrekten Lieferadresse verantwortlich. Ein Vertragsabschluss kommt nicht zustande, wenn der Käufer trotz zumutbarer Bemühungen zur Annahmeerklärung nicht erreicht oder ermittelt werden kann.
(6) Der Käufer verpflichtet sich, die gekaufte Ware nur an Endverbraucher zu veräußern, es sei denn, PETER KAISER hat vorab schriftlich einer anderweitigen Veräußerung zugestimmt.
§ 3 Preise, Versand- und Verpackungskosten
(1) Es gelten immer die im Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise.
(2) Die angegebenen Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Angebote von PETER KAISER sind stets freibleibend und unverbindlich.
(4) Post- und Kartonagenverpackung, wie auch Kisten- und Leinwandverpackung werden nicht besonders in Rechnung gestellt.
§ 4 Lieferung, Lieferfristen, Erfüllungsort, Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt ab Fabrik auf Gefahr des Käufers frei Haus in der für den Lieferanten günstigsten Art an die vom Käufer angegebene Lieferadresse.
(2) Alle Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ein Liefertermin ausdrücklich verbindlich zugesagt wurde. Sind Lieferfristen angegeben, beziehen sich diese ausschließlich auf die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sind Lieferfristen angegeben, beziehen sich diese auf Arbeitstage. Arbeitstage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von PETER KAISER. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Käufers voraus. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn sie von PETER KAISER als Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin, bestätigt sind.
(3) Erreicht ein Lieferauftrag nicht einen Wert von mindestens EUR 250,00 wird die Ware unfrei geliefert.
(4) Sobald die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder die Post übergeben ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über.
(5) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf die für PETER KAISER günstigste Art. Mehrkosten für besondere Wünsche des Käufers (z.B. Versand per Eilboten, Express oder für eine vom Üblichen abweichende Versandart) sind von diesem zu tragen.
(6) Auf Wunsch des Käufers und auf seine Kosten wird die Sendung durch PETER KAISER gegen versicherbare Schäden versichert.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche von PETER KAISER gelieferten Waren bleiben solange Eigentum von PETER KAISER, bis die gesamten – auch künftigen oder bedingten – Haupt- und Nebenforderungen aus den vertragsgemäßen Lieferungen von PETER KAISER beglichen worden sind.
(2) Die aus einer Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Haftpflichtversicherungsansprüche) gegen Dritte entstehenden Forderungen des Käufers einschließlich aller Nebenrechte tritt der Käufer hiermit schon jetzt an PETER KAISER zu deren Sicherung ab, und zwar auch insoweit, als die Vorbehaltsware verarbeitet oder eingebaut ist. Im letzteren Fall erfasst die Abtretung denjenigen Teil des Forderungswertes, den die Vorbehaltsware im Verhältnis zur Gesamtsache hat.
(3) Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber PETER KAISER nachkommt, ist er ermächtigt, die an PETER KAISER abgetretenen Forderungen auf deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Der Käufer wird PETER KAISER auf deren Verlangen jederzeit über den Stand der abgetretenen Forderungen informieren. PETER KAISER nimmt die Forderungsabtretung an.
(4) Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung von PETER KAISER unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, PETER KAISER über jede Zwangsvollstreckung unverzüglich zu unterrichten, welche in die PETER KAISER gehörigen Waren erfolgt. Saldoziehung und Saldoanerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
§ 6 Lieferschwierigkeiten, Höhere Gewalt, Teillieferungen
(1) Höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen berechtigen sowohl PETER KAISER wie den Käufer, die Lieferungs- und Annahmefrist um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch bis zu einer Dauer von drei Wochen, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zu verlängern. Nach Ablauf dieser Frist ist PETER KAISER berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt auch bei Arbeitskämpfen (Streik und Aussperrung).
(2) Fixgeschäfte sind bei Erstaufträgen ausgeschlossen.
§ 7 Rechnungen, Fälligkeit, Verzug
(1) Die Rechnungen werden auf den Tag der Absendung bzw. Abnahme der Waren ausgestellt; bei vorzeitiger Lieferung gilt der vereinbarte Liefertermin als Ausstellungstag.
(2) Valutierungen, die die Fälligkeit abändern, sind mit Ausnahme von Absatz (3) unzulässig.
(3) Bei Neubauten oder bei Umbauten bedeutsamen Umfanges kann ausnahmsweise und nur auf schriftlichen, begründeten Antrag des Käufers bei Erstbestellungen die Rechnung bis zu 30 Tagen später als der vereinbarte Liefertermin ausgestellt werden.
(4) Für offene Zahlungsziele gilt § 286 BGB. Bei Überschreitung des Zahlungszieles oder Nichteinhaltung des Zahlungstermins gilt § 288 BGB.
(5) Bei Barzahlung in verlustfreier Kasse dato Faktura innerhalb von 10 Tagen sind 3 % Skonto zu gewähren. Ansonsten sind Zahlungen innerhalb 30 Tagen netto zu leisten.
(6) Dabei können die Rechnungen vom 1. bis 10., vom 11. bis 20. und vom 21. bis ultimo jeden Monats auf den jeweils letzten Tag dieser Zeitspanne zusammengezogen werden.
(7) Akzepte und Kundenrimessen sind keine Barzahlung.
(8) Nach Vereinbarung können auch spesenfrei gestempelte Dreimonats-Akzepte oder bankfähige Kundenrimessen gegeben werden. Die Hergabe hat spätestens 20 Tage dato Faktura zu erfolgen. Die Nebengebühren sind vom Käufer zu zahlen.
(9) Die Vertragspartner können eine oder mehrere der aufgeführten Ziele vereinbaren.
§ 8 Zahlungstag, Zahlungsrückstand
(1) Als Zahlungstag ist der Tag anzusehen, an dem der Käufer die Zahlung nachweislich abgesandt hat.
(2) Kommt der Käufer mit einer fälligen Rechnung in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für die weitere Lieferung Barzahlungen oder Sicherstellung der Ware zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf.
§ 9 Mängelhaftung (Gewährleistung)
(1) Die Rüge sichtbarer Mängel hat schriftlich zu erfolgen. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware, bei Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin innerhalb 10 Tagen nach vereinbartem Liefertermin, zu erheben und zu begründen.
(2) Bei verdeckten Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Die beanstandete Ware darf nur mit Einwilligung des Verkäufers und frei zurückgesandt werden, es sei denn, dass der Verkäufer nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen auf die Mängelrüge eingegangen ist. Im Falle berechtigter Reklamationen vergütet der Verkäufer dem Käufer die angefallenen Portokosten.
(4) Bei Reklamationen von Einzelpaaren ist die gleichzeitige Einsendung der Ware mit Mängelrüge zulässig. Solche Reklamationen sind vom Verkäufer innerhalb von 12 Arbeitstagen ab Zugangstermin zu erledigen; andernfalls ist der Käufer berechtigt, den Gegenwert zu berechnen.
(5) Hat der Abnehmer ohne Rückfrage beim Lieferanten eine Konsumentenreklamation durch Umtausch erledigt, so wird der Lieferant, wenn die Reklamation berechtigt und die Behebung der Mängel nur unter einem gegenüber dem Warenwert unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist, eine Gutschrift erteilen oder Ersatzlieferung vornehmen. Das Risiko einer Ablehnung der Reklamation durch den Lieferanten entsprechend Ziffer 4. bleibt für den Abnehmer bestehen.
(6) Die Berechnung jeder Art von Bearbeitungsgebühren für Reklamationen ist für den Abnehmer und Lieferanten unzulässig.
§ 10 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche außerhalb der gesetzlichen Mängelhaftungsansprüche kann der Käufer nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(2) Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von PETER KAISER der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 11 Bonitätsprüfung, SCHUFA-Klausel
(1) PETER KAISER ist berechtigt zum Zwecke der Prüfung der Bonität des Käufers bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte über einzuholen und zu verarbeiten, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von PETER KAISER erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Käufers nicht beeinträchtigt werden. Die hierbei übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck genutzt und verarbeitet. Der Käufer kann bei der jeweiligen Wirtschaftsauskunftei Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
(2) Der Käufer willigt ein, dass PETER KAISER von der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Auskünfte über ihn einholt. Der Käufer willigt ein, dass PETER KAISER an die SCHUFA Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten übermittelt. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
(3) Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde.
(4) Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einem aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitsgrad zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Käufer kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet:
(5) SCHUFA HOLDING AG, Postfach 56 40, 30056 Hannover.
(6) PETER KAISER behält sich das Recht der Beauftragung Dritter zur Bonitätsprüfung vor.
§ 12 Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Die Datenverarbeitung erfolgt nach den Vorschriften des BDSG. Der Käufer erklärt sein Einverständnis, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten, die sich im Rahmen der Bestellung/Lieferung ergeben, auf Datenträgern gespeichert werden. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung und werden auch nur für diese Zwecke an Dritte (z.B. Versandunternehmen oder -personen) weitergegeben.
§ 13 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(3) Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne Einwilligung von PETER KAISER abzutreten oder zu übertragen.
§ 14 Rechtswahl und Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) Übersetzungen dieser Bedingungen entfalten keine rechtlich verbindliche Wirkung. Entscheidend ist immer die deutschsprachige Fassung dieser AGB.
(3) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen (Rück- und Weiterverweisungen), sind diese Verweisungen unwirksam.
(4) Das Übereinkommen über den internationalen Warenkauf („CISG“ bzw. „UN-Kaufrecht“) wird im Rahmen dieses Vertrages ausgeschlossen.
§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Bezüglich Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Von diesem Grundsatz kann beim Gerichtsstand abgewichen werden, d.h. das zuerst angerufene Gericht ist zuständig.
(2) Bei Zahlungsverkehr mit den Einkaufsvereinigungen gilt deren Sitz als Gerichtsstand.